Wasserzähler
Kalt- und Warmwasserzähler in Wohnungen, Bädern und Steigleitungen – vom Unterputz- bis zum Aufputzzähler.
- Ablesung
- Montage & Nachrüstung
- Eichtausch
- Reparatur
Im Auftrag von Messdienstunternehmen lesen wir Wasserzähler, Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Rauchwarnmelder ab – und montieren, prüfen und reparieren sie. In Wohnungen in ganz Berlin und Brandenburg.
Schematische Darstellung
Deshalb werden derzeit in vielen Wohnungen Zähler und Heizkostenverteiler getauscht. Wenn Sie eine Terminankündigung erhalten haben, geht es meist genau darum.
Sie haben eine Ankündigung Ihres Messdienstes erhalten und PELIOS steht vor der Tür? Wir arbeiten im Auftrag des Messdienstunternehmens, das Ihr Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung beauftragt hat.
Datum und Zeitfenster stehen auf dem Aushang im Treppenhaus oder auf der Karte in Ihrem Briefkasten.
Bitte Heizkörper, Wasserzähler (Bad, Küche, Keller) und Rauchwarnmelder frei zugänglich machen und Haustiere sichern.
Unser Monteur liest ab, tauscht oder prüft die Geräte. Eine Ablesung dauert meist nur wenige Minuten, ein Gerätetausch etwas länger.
Die Werte gehen an Ihren Messdienst und fließen in Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung ein.
Ob Ablesung zum Abrechnungsstichtag, Eichtausch nach sechs Jahren oder ein defekter Melder im Schlafzimmer: Unsere Monteure sind für alle vier Gerätearten ausgebildet.
Kalt- und Warmwasserzähler in Wohnungen, Bädern und Steigleitungen – vom Unterputz- bis zum Aufputzzähler.
Erfassen die Wärme je Wohnung oder Heizkreis – Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Elektronische Verteiler am Heizkörper – fernablesbar, wie es die HeizkostenV verlangt.
04 / Sicherheit
Montage in allen Aufenthaltsräumen und Rettungswegen, jährliche Inspektion nach DIN 14676 und Austausch nach Ablauf der Lebensdauer.
Alle Geräte in einem Termin. Das spart den Bewohnern Wege und dem Messdienst Folgetermine.
Für MessdienstunternehmenEichfristen, Inspektionsintervalle, Fernablesepflicht: Diese Fristen sind der Grund, warum Geräte in Ihrer Wohnung regelmäßig abgelesen, geprüft oder getauscht werden.
| Gerät | Pflicht | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kalt- & Warmwasserzähler | Eichung | 6 Jahre | MessEV Anl. 7 |
| Wärmemengenzähler | Eichung | 6 Jahre | MessEV Anl. 7 |
| Zähler & Heizkostenverteilernicht fernablesbare Bestandsgeräte | Nachrüsten oder ersetzen | 31.12.2026 | § 5 HeizkostenV |
| Fernablesbare Geräte | Verbrauchsinformation an Nutzer | monatlich | § 6a HeizkostenV |
| Rauchwarnmelder | Inspektion | alle 12 Monate | DIN 14676 |
| Rauchwarnmelder | Austausch | nach 10 Jahren | DIN 14676 |
Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig. Die Eichfrist von 6 Jahren gilt seit 03.11.2021 auch für bereits eingebaute Zähler. Keine Rechtsberatung.


Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung ist nur so genau wie die Werte, auf denen sie beruht. Kann nicht abgelesen werden, wird Ihr Verbrauch unter Umständen geschätzt – und das ist selten zu Ihrem Vorteil.
Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag von Messdienstunternehmen – nicht direkt für Eigentümer oder Hausverwaltungen.
Stichtagsablesung, Eichtausch oder Umrüstung auf Fernablesung bis 31.12.2026 – wir übernehmen Liegenschaften und Touren in der Region.
Wasserzähler, Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Rauchwarnmelder – ein Monteur erledigt alles in einem Besuch.
Wir arbeiten mit Ihren Geräten, Auftragsunterlagen und Dokumentationsvorgaben und liefern Werte und Protokolle so, wie Sie sie brauchen.
Die häufigsten Fragen von Bewohnern rund um den Besuch unserer Monteure. Keine Rechtsberatung.
Wir arbeiten im Auftrag des Messdienstunternehmens, das Ihr Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung beauftragt hat. Deshalb steht auf Ihrer Terminankündigung meist der Name Ihres Messdienstes und nicht PELIOS.
Ja. Nach rechtzeitiger Ankündigung müssen Sie Ablesung, Einbau und Tausch der Geräte ermöglichen (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV, § 555a BGB). Der Termin wird in der Regel ein bis zwei Wochen vorher per Aushang oder Karte angekündigt.
Sie müssen nicht selbst da sein: Eine volljährige Vertrauensperson, etwa ein Nachbar oder Angehöriger, kann uns hereinlassen.
Passt der Termin gar nicht, vereinbaren Sie bitte einen Ersatztermin über die Kontaktdaten auf Ihrer Ankündigung. Ist auch dann keine Ablesung möglich, darf Ihr Verbrauch geschätzt werden (§ 9a HeizkostenV). Wer einen vereinbarten Termin ohne Absage verstreichen lässt, muss unter Umständen die Kosten eines weiteren Termins tragen.
Nein. Ausgebaute Altgeräte nehmen unsere Monteure mit. Reinigungsarbeiten – auch das Entfernen von Bohrstaub, Wischen oder Putzen – gehören nicht zum Auftrag.
Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrer Hausverwaltung.
Er darf: die Räume betreten, in denen sich Zähler, Heizkostenverteiler oder Rauchwarnmelder befinden, den Zählerstand fotografieren (nur das Gerät, nicht Ihre Wohnung), für einen Zählertausch kurz das Wasser abstellen und für Rauchwarnmelder eine Leiter aufstellen.
Er darf nicht: Geld verlangen, etwas verkaufen, Sie Verträge unterschreiben lassen oder sich in Räumen ohne Geräte umsehen. Sie können während des gesamten Termins dabeibleiben.
Der Termin wurde vorher angekündigt, der Monteur kann sich ausweisen und nennt den Messdienst, für den er kommt. Echte Monteure kassieren kein Geld an der Tür.
Im Zweifel lassen Sie niemanden herein und rufen die Nummer auf Ihrer Terminankündigung oder Ihre Hausverwaltung an.
Bitte machen Sie Heizkörper, Wasserzähler (Bad, Küche, Keller, hinter Revisionsklappen) und Rauchwarnmelder frei zugänglich und räumen Sie Gegenstände davor beiseite. Haustiere bitte sichern.
Nicht an der Tür. Die Kosten für Ablesung, Gerätemiete, Eichung und Rauchwarnmelder-Wartung können über Ihre Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Eine Ablesung dauert meist nur wenige Minuten. Werden Geräte getauscht, dauert es je nach Anzahl etwas länger. Bitte seien Sie während des gesamten angekündigten Zeitfensters erreichbar.
Beim Tausch eines Wasserzählers ja, in der Regel nur für wenige Minuten. Bei Ablesung, Heizkostenverteilern und Rauchwarnmeldern nicht.
Meist aus einem von zwei Gründen: Die Eichfrist von sechs Jahren läuft ab, oder das Gerät muss bis 31.12.2026 durch ein fernablesbares ersetzt werden (§ 5 HeizkostenV). Mit fernablesbaren Geräten entfallen künftige Ablesetermine in Ihrer Wohnung meist ganz.
Nein. Wir werden ausschließlich von Messdienstunternehmen beauftragt. Wenn Sie als Eigentümer oder Verwaltung Fragen zu Ihrer Liegenschaft haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Messdienst.
In Berlin und ganz Brandenburg.
Bewohner: Für einen neuen Termin nutzen Sie bitte zuerst die Kontaktdaten auf Ihrer Terminankündigung. Sie können uns auch schreiben – bitte mit Adresse und Wohnungslage.
Messdienstunternehmen: Nutzen Sie das Formular für Anfragen zu Aufträgen und Kapazitäten.